Leider kann auch ein Anwalt nicht kostenlos arbeiten. Die anwaltlichen Gebühren sind grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert), d.h. demjenigen Wert, der dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten in der konkreten Rechtsangelegenheit entspricht. Während in einem Verfahren vor den Gerichten (Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten etc.) in der Bundesrepublik der Anwalt berufsrechtlich verpflichtet ist, mindestens die gesetzlich geregelten Gebühren aus dem Streitwert zu berechnen, ist es ihm erlaubt, im außergerichtlichen Bereich ein freies Honorar zu vereinbaren, das von den gesetzlichen Gebühren abweicht.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte dies unbedingt mitteilen. Ist Ihre Angelegenheit vom Versicherungsumfang gedeckt, entstehen in aller Regel keine oder nur geringe Kosten (z.B. Selbstbeteiligung). Nicht eintrittspflichtig ist eine Rechtsschutzversicherung regelmäßig für Reisekosten des Anwalts, Abwesenheitsgeld und etwaig erforderliche Übernachtungskosten (etwa bei entfernten Gerichtsterminen). Diese Kosten müssen immer vom Mandanten getragen werden.

Über die voraussichtlichen Kosten werden Sie selbstverständlich vorher informiert. Ein passendes, individuelles Kostenmodell für Sie wird sich finden und im Rahmen der absoluten Kostentransparenz garantiert Ihnen die Medizinrechtskanzlei Leitner, dass Sie keine negativen Überraschungen erleben werden.