med re – Medizinrecht Leitner
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FAQ

Was tun beim Behandlungsfehler?

Was tun bei Unfall mit Personenschaden?

Meine Rechtsschutz zahlt doch alles, oder?

Was, wenn ich keine Rechtsschutz habe?

Welche Unterlagen benötige ich?

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich?

Was muss ich beweisen und wie kann ich das?

Wie groß sind meine Erfolgsaussichten?

Wie lange dauert ein Verfahren?

Soll ich den Arzt, die Klinik oder den Unfallgegner anzeigen?

Wann verjähren meine Ansprüche?

Qualitätsgrundsatz

Qualität vor Quantität - Strategie statt Reaktion! Die Medizinrechtskanzlei Leitner legt trotz Erfahrungsreichtums größten Wert auf tiefgehende medizinische Recherche in jeder individuellen Angelegenheit. Fachspezifische Fortbildungen stellen Aktualität sicher und runden das Bild ab.

Kanzleisitz

Sitz der Medizinrechtskanzlei Leitner ist
Obere Seefeldstr. 46, 82234 Weßling.
Persönliche Besprechungen können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.

Erreichbarkeiten

Am besten ist meine Kanzlei per Mail erreichbar: fachanwalt@medizinrecht-leitner.de

TEL: 0 81 53 / 88 70 - 288
FAX: 0 81 53 / 88 70 - 289

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