Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schmerzen nach einem häuslichen bzw. privaten Unfall, einem Verkehrsunfall oder sonstigen Unfall führt der erste Weg natürlich immer zum Arzt oder in eine Klinik. Dort sollten Sie möglichst darauf achten, dass sämtliche gesundheitliche Beeinträchtigungen von Ihnen auch geschildert werden, damit diese umfassend dokumentiert werden können. Im Idealfall sollten Sie schon in diesem Stadium versuchen darauf hinzuwirken, dass der Arzt auch den Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden feststellt und dokumentiert. Lassen Sie sich den Arztbrief aushändigen oder zusenden! Kontaktieren Sie die Medizinrechtskanzlei Leitner, um sich beraten zu lassen, ob für Ihre Personenschäden eine Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder ein Dritter in Anspruch genommen werden können. Im Falle einer Invalidität kann eine Berufsunfähigeitsversicherung – sofern vorhanden – leistungspflichtig sein.