Medizinrecht, Arzthaftung, Unfall- und Verkehrsunfallregulierung gehen zwangsweise mit versicherungsrechtlichen Aspekten einher. Im Schadensfall sind zwar immer die handelnden Ärzte und/oder Träger der Klinik in Anspruch zu nehmen. In aller Regel haben Sie als Haftungsgegner allerdings eine große Versicherungsgesellschaft im Hintergrund.

Bei privaten Unfällen können eventuell eine private Unfallversicherung und/oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistungspflichtig sein, die dann auch direkt in Anspruch zu nehmen sind. Bei Verkehrsunfällen richten sich die Ansprüche gesamtschuldnerisch gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung.

Bei Ansprüchen gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen bietet sich zur Meidung unnötiger Fehler häufig eine im Hintergrund aufgebaute strategische Beratung und Begleitung in der Korrespondenz mit der Versicherung an. Das gilt in besonderem Maße bei Selbständigen, um einen Anspruch von vornherein in möglichst kluger Weise geltend zu machen und nicht ungewollt “in Fallen zu tappen”.

Was ich für Sie leiste

Ich übernehme für Sie Ihre Angelegenheit in jeder Lage des Verfahrens, im Idealfall aber schon bevor Sie mit Ihrem Gegner oder dessen Versicherung bereits in Kontakt getreten sind. Dank meiner tiefgehenden Kenntnisse im Personenschadensrecht, einer intensiven Auseinandersetzung mit Ihrem Sachverhalt und einem Netzwerk von fachärztlichen Beratern verfüge ich über ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Spezialwissen, das ich gezielt für Sie einsetze. Nur wer bereit ist, Ihren Fall nicht in vorgefertigte Muster zu „packen“, sondern Ihre Interessen individuell ausarbeitet, setzt sich auch tatsächlich für Sie ein.