Soll ich den Arzt, die Klinik oder den Unfallgegner anzeigen?

Den Arzt oder die Klinik bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, ist grundsätzlich nicht ratsam. Nur in sehr vereinzelten Ausnahmesituationen kann eine Strafanzeige Vorzüge haben, da ein amtliches Ermittlungsverfahren für einen etwaigen zivilrechtlichen Anspruch durchaus hinderlich sein kann. In einigen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft im Übrigen von Amts wegen; in dieser Situation kann man sich als Vertreter des Geschädigten oder der Angehörigen durchaus “draufschalten”. Fachanwalt Medizinrecht Leitner berät Sie auch umfassend in diesem Zusammenhang und wägt mit Ihnen gemeinsam das Für und Wider eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens ab. Bei Verkehrsunfällen ist häufig die Polizei schon von sich aus vor Ort oder wurde gerufen und nimmt den Vorfall auf. Meist erübrigt sich eine Anzeige, weil jedenfalls bei schweren Schäden die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt.