Autor: Thorsten Leitner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Das Wichtigste in Kürze
Wird bei einem Patienten mit bekannt schwierigem Atemweg vor einer geplanten Extubation auf wichtige Sicherheitsmaßnahmen verzichtet, kann ein haftungsrelevanter Behandlungsfehler vorliegen. Hierzu kann insbesondere das Unterlassen eines sogenannten Nebenluft-Tests (Cuff Leak Test) gehören. Führt die fehlerhafte Extubationsstrategie zu einer schweren Sauerstoffunterversorgung des Gehirns mit dauerhaften Schäden, kommen erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche in Betracht.
Was ist ein Nebenluft-Test (Cuff Leak Test)?
Der Nebenluft-Test, international als Cuff Leak Test (CLT) bezeichnet, dient der Beurteilung, ob nach Entfernung eines Beatmungsschlauchs ausreichend Platz in den oberen Atemwegen vorhanden ist.
Hierzu wird der Ballon des Endotrachealtubus entleert. Anschließend wird überprüft, ob Luft am Tubus vorbeiströmen kann. Fehlt diese Nebenluft oder ist sie deutlich vermindert, kann dies auf eine relevante Schwellung der Atemwege hinweisen.
Gerade bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Atemwegsprobleme nach einer Extubation kann dieser Test wichtige Hinweise liefern.
Der zugrunde liegende Fall
In einem aktuell geführten Arzthaftungsverfahren musste eine ältere Patientin aufgrund eines Darmdurchbruchs notfallmäßig operiert werden.
Die Operation verlief erfolgreich. Nach einigen Tagen intensivmedizinischer Behandlung sollte die künstliche Beatmung beendet werden.
Bereits zuvor war jedoch dokumentiert worden, dass die Patientin über einen schwierigen Atemweg verfügte. Frühere Intubationen waren erschwert gewesen.
Nach Entfernung des Beatmungsschlauchs entwickelte sich eine schwere Atemwegsverlegung. Die Sauerstoffsättigung fiel dramatisch ab. Mehrere Versuche der erneuten Intubation blieben zunächst erfolglos.
Die Folge war ein Herz-Kreislauf-Stillstand mit schwerem hypoxischem Hirnschaden.
Die Patientin verblieb dauerhaft im Wachkoma.
Warum kann eine bloße Leitlinienempfehlung im Einzelfall zur Pflicht werden?
In Arzthaftungsverfahren wird häufig darüber gestritten, ob eine bestimmte Maßnahme zwingend durchgeführt werden musste oder lediglich empfohlen war.
Beim Nebenluft-Test handelt es sich nach den einschlägigen Empfehlungen nicht in jeder Situation um eine zwingende Standardmaßnahme.
Entscheidend ist jedoch stets die konkrete Situation des Patienten.
Im vorliegenden Fall bestanden mehrere erhebliche Risikofaktoren:
- bereits dokumentierte schwierige Intubationen,
- Hinweise auf Atemwegsschwellungen,
- eine schwere Sepsis,
- das Risiko einer erneuten schwierigen Intubation.
Gerade in solchen Konstellationen kann aus einer allgemeinen Empfehlung eine medizinisch gebotene Maßnahme werden.
Aus juristischer Sicht kommt es nicht allein darauf an, was abstrakt in Leitlinien steht. Entscheidend ist vielmehr, welche Maßnahmen unter den konkreten Umständen des Einzelfalls medizinisch erforderlich waren.
Was stellte der gerichtliche Sachverständige fest?
Der vom Gericht beauftragte Universitätsprofessor für Anästhesiologie kam zu bemerkenswert deutlichen Ergebnissen.
Nach seiner Bewertung fehlten wesentliche Voraussetzungen für eine sichere Extubation.
Insbesondere kritisierte er,
- das Fehlen eines dokumentierten Nebenluft-Tests,
- die unzureichende Evaluation der Atemwegssituation,
- die fehlende Vorbereitung auf eine schwierige Re-Intubation,
- sowie die insgesamt unzureichende Extubationsstrategie.
Besonders bedeutsam war seine Einschätzung, dass ein durchgeführter Nebenluft-Test mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem auffälligen Ergebnis geführt hätte und deshalb Anlass gegeben hätte, von der geplanten Extubation Abstand zu nehmen.
Wann liegt ein Befunderhebungsfehler vor?
Nicht jeder Behandlungsfehler besteht in einer falschen Therapie.
Häufig liegt das eigentliche Problem bereits darin, dass notwendige Untersuchungen unterbleiben.
Juristen sprechen dann von einem Befunderhebungsfehler.
Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn medizinisch gebotene Untersuchungen nicht durchgeführt werden und dadurch wichtige Erkenntnisse verloren gehen.
Im vorliegenden Fall stellt sich genau diese Frage:
War der Nebenluft-Test medizinisch erforderlich und hätte er Hinweise auf die drohende Atemwegsverlegung geliefert?
Wenn dies zu bejahen ist, kann bereits das Unterlassen des Tests einen eigenständigen Behandlungsfehler darstellen.
Warum kann ein Befunderhebungsfehler zur Beweislastumkehr führen?
Ein zentraler Grundsatz des Arzthaftungsrechts lautet:
Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein Fehler vorliegt und dieser Fehler den Gesundheitsschaden verursacht hat.
Gerade bei Befunderhebungsfehlern stößt dieser Grundsatz jedoch an Grenzen.
Deshalb sieht § 630h Abs. 5 BGB unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweislastumkehr vor.
Wird eine medizinisch gebotene Untersuchung unterlassen und hätte diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen auffälligen Befund ergeben, kann vermutet werden, dass der Fehler für den eingetretenen Schaden ursächlich war.
Genau deshalb kommt der Frage des unterlassenen Nebenluft-Tests erhebliche rechtliche Bedeutung zu.
Reicht die Kritik am Nebenluft-Test allein aus?
Nach meiner Einschätzung zeigt der Fall ein umfassenderes Problem:
Es geht nicht nur um die Frage, ob ein Nebenluft-Test durchgeführt wurde.
Vielmehr stellt sich die Frage, ob insgesamt eine ausreichende Strategie für einen vorhersehbar schwierigen Atemweg bestand.
Hierzu gehören insbesondere:
- sorgfältige Evaluation vor der Extubation,
- Vorbereitung alternativer Atemwegshilfen,
- Planung einer schwierigen Re-Intubation,
- Vorhaltung geeigneter Notfallmaßnahmen,
- Vermeidung einer Sauerstoffunterversorgung in der kritischen Phase nach der Extubation.
Gerade bei Hochrisikopatienten ist die sichere Atemwegskontrolle regelmäßig wichtiger als die schnelle Durchführung einer Extubation.
Welche Bedeutung haben Larynxmaske und andere Atemwegshilfen?
Ein weiterer Streitpunkt des Verfahrens betrifft die Frage, ob alternative Atemwegshilfen ausreichend vorbereitet waren.
Insbesondere wurde diskutiert, ob eine supraglottische Atemwegshilfe – beispielsweise eine Larynxmaske – hätte verwendet werden müssen.
Solche Hilfsmittel dienen dazu, die Sauerstoffversorgung auch dann sicherzustellen, wenn eine unmittelbare Intubation nicht gelingt.
Gerade bei bekannten Schwierigkeiten des Atemwegsmanagements können sie Teil eines strukturierten Sicherheitskonzepts sein.
Wann kommt ein grober Behandlungsfehler in Betracht?
Von einem groben Behandlungsfehler spricht die Rechtsprechung dann, wenn gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse in besonders schwerwiegender Weise verstoßen wird.
Die Einordnung als grober Behandlungsfehler hat erhebliche rechtliche Folgen.
Insbesondere kann sie zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen.
In Fällen schwerer Komplikationen nach einer Extubation stellt sich daher regelmäßig die Frage, ob lediglich einzelne Fehlentscheidungen vorliegen oder ob die gesamte Planung und Durchführung der Maßnahme den medizinischen Standard in schwerwiegender Weise unterschritten hat.
Welche Folgen hat ein hypoxischer Hirnschaden?
Wird das Gehirn über längere Zeit nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt, können schwerste Dauerschäden zurückbleiben.
Hierzu zählen insbesondere:
- schwere neurologische Ausfälle,
- dauerhafte Pflegebedürftigkeit,
- Verlust der Kommunikationsfähigkeit,
- Wachkoma,
- lebenslange Abhängigkeit von fremder Hilfe.
Die wirtschaftlichen Folgen solcher Schäden erreichen häufig erhebliche Größenordnungen, da neben dem Schmerzensgeld auch lebenslange Pflege- und Versorgungskosten berücksichtigt werden müssen.
Juristische Bewertung
Der Fall zeigt eindrucksvoll, welche Bedeutung einer sorgfältigen Extubationsplanung zukommt.
Besteht bereits vor der Extubation der Verdacht auf einen schwierigen Atemweg, müssen sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um eine Atemwegsverlegung rechtzeitig zu erkennen und auf Komplikationen vorbereitet zu sein.
Die haftungsrechtliche Bewertung beschränkt sich dabei regelmäßig nicht auf einzelne Maßnahmen.
Vielmehr ist die gesamte Behandlungskette zu betrachten:
- Risikobeurteilung,
- Befunderhebung,
- Extubationsentscheidung,
- Notfallplanung,
- Re-Intubationsstrategie,
- Sicherung der Sauerstoffversorgung.
Gerade die Analyse medizinischer Sachverständigengutachten zeigt häufig, dass schwerwiegende Komplikationen nicht zwangsläufig schicksalhaft verlaufen sind, sondern auf vermeidbaren Fehlern beruhen können.
Einschätzung von Fachanwalt Thorsten Leitner
Fälle schwerer hypoxischer Hirnschäden gehören zu den tragischsten Konstellationen im Medizinrecht. Für die Betroffenen bedeuten sie häufig den Verlust ihrer Selbstständigkeit und ihrer bisherigen Lebensführung. Für Angehörige stellen sie regelmäßig eine enorme psychische, organisatorische und finanzielle Belastung dar.
Gleichzeitig zählen solche Verfahren zu den medizinisch und rechtlich anspruchsvollsten Fallgestaltungen im Arzthaftungsrecht.
Sie zeigen eindrucksvoll, wie wichtig die sorgfältige Analyse medizinischer Sachverständigengutachten ist. Häufig entscheidet nicht eine einzelne Maßnahme über die Haftung. Maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob die gesamte Behandlung unter Berücksichtigung der konkreten Risikofaktoren dem medizinischen Standard entsprach.
Die juristische Bewertung medizinischer Gutachten bildet deshalb oftmals den Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen geschädigter Patienten.
Benötigen Sie eine rechtliche Einschätzung?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei einer Intensivbehandlung, einer Extubation oder einer Notfallversorgung Behandlungsfehler vorgelegen haben, prüfe ich als Fachanwalt für Medizinrecht die Erfolgsaussichten möglicher Ansprüche und werte vorhandene medizinische Unterlagen und Gutachten aus.
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