Bizepssehnenruptur: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Autor: Thorsten Leitner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Das Wichtigste in Kürze

Wird bei einer Operation zur Versorgung einer distalen Bizepssehnenruptur die Sehne an einer anatomisch falschen Stelle fixiert und unterbleibt anschließend eine erforderliche bildgebende Kontrolle, kann ein haftungsrelevanter Behandlungsfehler vorliegen. Führt diese Fehlversorgung zu einer späteren Revisionsoperation und verbleibenden Funktionseinschränkungen, kommen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche des Patienten in Betracht.

Die distale Bizepssehnenruptur

Die distale Bizepssehnenruptur betrifft den Abriss der Bizepssehne im Bereich des Ellenbogens. Die Verletzung führt häufig zu Kraftverlusten bei Beuge- und Drehbewegungen des Unterarms.

Bei vollständigen Rupturen entspricht die operative Wiederbefestigung der Sehne regelmäßig dem medizinischen Standard. Ziel der Operation ist die anatomisch korrekte Refixation der Sehne an ihrem natürlichen Ansatzpunkt an der Speiche (Tuberositas radii).

Die bloße Tatsache, dass nach einer Operation Beschwerden bestehen bleiben, begründet allerdings noch keinen Behandlungsfehler. Entscheidend ist stets die Frage, ob die Behandlung den anerkannten medizinischen Standards entsprach.

Wann liegt ein Operationsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt von den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standards abweicht.

Bei operativen Eingriffen kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn

  • anatomische Strukturen falsch identifiziert werden,
  • Implantate fehlerhaft positioniert werden,
  • technische Operationsschritte nicht fachgerecht durchgeführt werden oder
  • notwendige Kontrollmaßnahmen unterbleiben.

Gerade bei Sehnenrefixationen kommt der korrekten anatomischen Positionierung eine zentrale Bedeutung zu. Erfolgt die Befestigung an einer falschen Struktur, können Fehlbelastungen, Funktionsstörungen und spätere Komplikationen die Folge sein.

Welche Bedeutung haben postoperative Kontrolluntersuchungen?

Nach vielen orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen gehören bildgebende Kontrollen zum medizinischen Standard.

Insbesondere nach dem Einbringen von Metallimplantaten dient die postoperative Bildgebung dazu,

  • die korrekte Implantatlage zu überprüfen,
  • Fehlpositionierungen frühzeitig zu erkennen,
  • Komplikationen zu vermeiden und
  • gegebenenfalls eine zeitnahe Korrektur zu ermöglichen.

Unterbleibt eine medizinisch gebotene Kontrolluntersuchung, kann dies einen eigenständigen Befunderhebungsfehler darstellen.

Juristisch ist dies besonders bedeutsam, weil nicht nur die eigentliche Operation, sondern auch die fehlende Nachkontrolle haftungsrechtlich relevant sein kann.

Warum die Kausalität häufig der entscheidende Punkt ist

Viele Arzthaftungsverfahren scheitern nicht an der Frage, ob ein Fehler vorliegt, sondern daran, ob dieser Fehler tatsächlich den eingetretenen Schaden verursacht hat.

Der Patient muss grundsätzlich nachweisen, dass

  1. ein Behandlungsfehler vorliegt,
  2. ein Gesundheitsschaden entstanden ist und
  3. der Schaden auf den Fehler zurückzuführen ist.

Kann jedoch nachvollziehbar dargelegt werden, dass eine fehlerhafte Implantatposition zu einer späteren Implantatdislokation, einer Revisionsoperation und dauerhaften Funktionseinschränkungen geführt hat, spricht dies für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.

Gerade in Fällen fehlerhafter Operationsdurchführung spielt deshalb die medizinische Begutachtung eine zentrale Rolle.

Wann kommt ein grober Behandlungsfehler in Betracht?

Für Patienten besonders wichtig ist die Frage, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt.

Ein grober Behandlungsfehler wird von der Rechtsprechung angenommen, wenn gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse in besonders schwerwiegender Weise verstoßen wird und das Vorgehen aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint.

Die Folgen können erheblich sein.

Denn bei einem groben Behandlungsfehler kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten verschieben. In vielen Fällen muss dann nicht mehr der Patient die Ursächlichkeit des Fehlers beweisen, sondern die Behandlungsseite muss nachweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls und den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen ab.

Welche Bedeutung haben Dokumentationsmängel?

Eine ordnungsgemäße Dokumentation gehört zu den wesentlichen Pflichten jeder medizinischen Behandlung.

Fehlen Eintragungen zu medizinisch erforderlichen Maßnahmen, entstehen häufig erhebliche Beweisprobleme für Krankenhaus oder Arzt.

Nach ständiger Rechtsprechung gilt:

Wesentliche medizinische Maßnahmen, die weder dokumentiert noch anderweitig nachweisbar sind, können im Arzthaftungsprozess so behandelt werden, als seien sie nicht durchgeführt worden.

Fehlende Dokumentation kann daher die Position des Patienten erheblich stärken.

Welche Ansprüche können Patienten haben?

Liegt ein Behandlungsfehler vor und führt dieser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz von Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Behandlungskosten
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Zukunftsschäden
  • Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden

Die Höhe der Ansprüche hängt stets von Art und Umfang der verbleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab.

Einschätzung von Fachanwalt Thorsten Leitner

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass nicht nur die eigentliche Operation, sondern vor allem unterlassene Kontrollmaßnahmen erhebliche haftungsrechtliche Bedeutung erlangen können.

Wird eine Fehlversorgung durch eine gebotene Nachkontrolle nicht erkannt und dadurch die Möglichkeit einer rechtzeitigen Korrektur versäumt, entstehen häufig eigenständige Haftungsrisiken.

Für betroffene Patienten ist daher eine sorgfältige Analyse der Behandlungsunterlagen und der medizinischen Gutachten entscheidend. Oft ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel von Operationsverlauf, Dokumentation, Bildgebung und Sachverständigenbewertung ein vollständiges Bild der haftungsrechtlichen Situation.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, Beweise zu sichern und bestehende Ansprüche realistisch einzuschätzen.

Benötigen Sie eine rechtliche Einschätzung?

Wenn bei Ihnen der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht oder bereits ein medizinisches Gutachten vorliegt, kann eine spezialisierte rechtliche Prüfung klären, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bestehen.

Gerne prüft Medizinrecht Leitner Ihren Fall und erläutert die rechtlichen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.