Die Dauer eines Regulierungsverfahrens ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Im außergerichtlichen Bereich muss meist schon einige Zeit in die Beiziehung und Auswertung aller erforderlichen Unterlagen, die ausgiebige Recherche zum individuellen Fall und/oder gar in die Erstellung eines eventuell erforderlichen Gutachtens investiert werden. Schließlich hängt sodann sehr viel von der Arbeitsbelastung und dem Regulierungswillen der haftenden bzw. eintrittspflichtigen gegnerischen Versicherungsgesellschaft ab. Nicht zuletzt ist für den Zeitfaktor auch die tatsächliche und rechtliche Komplexität des individiuellen Schadensgeschehens maßgeblich. Eine abschließende außergerichtliche Regulierung innerhalb eines Jahres darf regelmäßig schon als üblich bezeichnet werden; eine längere Dauer ist keine Seltenheit. Ist ein anschließendes Gerichtsverfahren mit gerichtlicher Gutachtenerstellung erforderlich, so muss man ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung durchaus mit einer Verfahrensdauer um die zwei Jahre für die erste Instanz rechnen. Kanzleien, die mit “Schnelligkeit” werben, arbeiten in diesem Punkt eher unseriös.