Ja und nein. Der Mandant ist immer der persönliche Schuldner der Anwaltsgebühren. Die Rechtsschutzversicherung stellt den Mandanten lediglich von den Rechtsverfolgungskosten frei und übernimmt, soweit die Angelegenheit unter den Versicherungsvertrag fällt und eine Deckung erteilt worden ist, die gesetzlichen Gebühren eines ortsansässigen Anwalts sowie alle gerichtlichen Beweiskosten und Gerichtskosten. Im Falle eines Prozessverlustes übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch alle Kosten der Gegenseite. Das ist der Löwenanteil der Rechtsverfolgungskosten, die durchaus in die mehreren tausend Euro gehen können. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig nicht die Reisekosten eines Anwalts zum Gericht oder anderen Terminen und/oder eventuell erforderliche Übernachtungskosten am Ort der gerichtlichen Verhandlung. Ferner kann es – je nach Vertrag – sein, dass Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, die meist so um die 100 Euro bis 250 Euro liegt. Die meisten Kanzleien verschweigen Ihnen im Übrigen, dass gesonderte Kosten für eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung anfallen können, weil das gebührenrechtlich ein eigenes Geschäft ist. In der Medizinrechtskanzlei Leitner werden Ihnen derartige Kosten aber nur dann und auch nur nach vorheriger Ankündigung in einem völlig überschaubaren Rahmen berechnet, wenn die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung im Einzelfall einmal vollkommen “ausufert”, beispielsweise weil eine Rechtsschutzversicherung zu Unrecht eine Zusage nicht erteilt.