Grundsätzlich sollten Sie sämtliche Unterlagen, die mit dem Schadensfall zu tun haben, bereit halten und ordnen. Das gilt insbesondere für alle Arztbriefe, Bildbefunde und sonstigen Unterlagen, die den Schaden belegen. Im Falle der Beiziehung von Patientendokumentation unterstützt Ihr Fachanwalt Leitner Sie bereits in diesem Verfahrensstadium und setzt Ihr Einsichtsrecht in die Dokumentation durch. Ansonsten sollten Sie alle Versicherungsscheine bereit halten, die erforderlich sein könnten (Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherungversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung).