Diese Frage kann nicht allgemein gültig beantwortet werden. Das Schmerzensgeld in Deutschland wird letztlich im Rahmen tatrichterlichen Ermessens für den jeweiligen Einzelfall bestimmt, wenn man keine Einigung erzielen kann. Es würde hier den Rahmen sprengen, alle relevanten Kriterien, die in eine Bemessung einfließen müssen, aufzuzählen. Das Ziel der deutschen Rechtsprechung, im Bereich des Schmerzensgeldes Gleiches gleich zu behandeln, ist – wenn überhaupt – immer nur annäherungsweise erreichbar, weil eine völlige Identität der erlittenen Verletzungen und Verletzungsfolgen praktisch nie bestehen wird. Die auf Personenschäden spezialisierte Kanzlei Leitner lehnt deswegen alle schematischen Vergleiche und unbesehenen Übernahmen aus Tabellenwerken oder sonstigen Sammlungen konsequent ab und begründet Schmerzensgelder derart individuell, wie sonst vermutlich keine andere Kanzlei. Gleichwohl halten diese Bemessungen auch Orientierungsentscheidungen immer Stand. Um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, fragt Fachanwalt Leitner deswegen höchst individuell und ausführlich Ihren Leidensweg ab.