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- October 22, 2018Behandlungsfehler / Fürsorgepflicht / Schutzpflicht
- October 18, 2018Befunderhebungsfehler / Beweislastumkehr / Geburtsschaden / Grober Behandlungsfehler
- June 9, 2018Behandlungsfehler
MEDIZINRECHT LEITNER - SPEZIALKANZLEI FÜR PERSONENSCHÄDEN
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Medizinrechtskanzlei Thorsten Leitner, Ihrem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in der Spezialkanzlei für Personenschäden. Wenn Sie als geschädigter Patient einen Behandlungsfehler befürchten oder als Unfallopfer mit Personenschaden einen sehr erfahrenen und kompetenten Anwalt im Bereich des Medizinrechts, der Arzthaftung und bei Personenschäden wegen Unfällen brauchen, sind Sie hier richtig. Sehen Sie sich in Ruhe um, lassen sich von den Inhalten meiner Internetpräsenz überzeugen und nehmen bei weiteren Fragen einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ein erstes Gespräch zur Orientierung kostet regelmäßig nichts.
MEDIZINRECHT LEITNER - SPEZIALKANZLEI FÜR PERSONENSCHÄDEN
Ein Verstoß gegen den medizinischen Facharztstandard kann massive gesundheitliche Schäden in vielfältigen Ausprägungen verursachen. Ein Arzt haftet bei Behandlungsfehlern und bei Aufklärungsfehlern. Eine Klinik kann darüber hinaus auch für Organisationsdefizite haften. Meine praktische Erfahrung von mehr als einem Jahrzehnt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Personenschäden setze ich individuell und gezielt für Ihre Interessen ein. Ich beherrsche alle Facetten der individuellen Schadensdarstellung in Bezug auf Haftungsgrund, Kausalität und Höhe und setze mich uneingeschränkt für Sie ein.
MEDIZINRECHT LEITNER - SPEZIALKANZLEI FÜR PERSONENSCHÄDEN
Schwere Personenschäden können durch ärztliche Fehlbehandlungen verursacht werden, aber auch durch - häufig selbst unverschuldete - Unfälle und Verkehrsunfälle. In aller Regel haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz (z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, sonstige vermehrte Bedürfnisse). Drohende Zukunftsschäden müssen ebenfalls abgesichert werden. Bei einem privaten Unfall oder Verkehrsunfall kann auch ein Anspruch auf Versicherungsleistung gegen Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.
Arzthaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechts. Grundlage der Haftung ist ein Verstoß gegen medizinischen Facharztstandard oder eine fehlerhafte Aufklärung.
Der Personenschaden ist eine der Folgen eines Ärztefehlers, Verkehrsunfalls oder sonstigen Unfalls. Die Schäden können extrem dramatisch sein und ein hohes Schmerzensgeld rechtfertigen.
Schadensregulierung geht mit Fragen des Versicherungsrechts einher. Insbesondere können Ansprüche gegen Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen bestehen.
Der Behandlungsfehler bildet die Grundlage der Haftung
Eine fehlerhafte Aufklärung kann für eine Haftung ausreichen
Teilnahme am Straßenverkehr ist eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen