Verschlimmerung eines Empyems durch kontraindizierte Injektion ist ärztlicher Kunstfehler
Wird bei manifesten Entzündungszeichen mit Hitze, Funktionseinschränkung, Schmerzen und Schwellung im Schulterbereich eine Kortisonspritze mit den Wirkstoffen Lido und Triam injiziert, stellt dies einen Behandlungsfehler dar, wenn das Zeitintervall zwischen den Injektionen zu kurz gewählt ist (Leitsatz med|re)
Die von Fachanwalt für Medizinrecht Leitner vertretene Patientin klagte über einen längeren Zeitraum über Schmerzen im Schulterbereich. Zur Linderung der Beschwerden erhielt sie diverse Kortisoninjektionen. Eine Linderung stellte sich jedoch nur bedingt ein. Die letzte Injektion mit den Wirkstoffen Lido und Triam, die vom Urlaubsvertreter des eigentlich behandelnden Arztes verabreicht worden war, war sodann kontraindiziert. Denn das Zeitintervall war hier mit weniger als drei Wochen Abstand zwischen den Injektionen zu kurz gewählt und es lagen zum Behandlungszeitpunkt bereits Zeichen eines Schulterempyems vor, die eine weitere differentialdiagnostische Abklärung erforderten. Ein Zeitraum von drei Wochen hätte noch der Zulassungsinformation des Herstellers entsprochen. Die Injektion hatte zwar das Empyem nicht erzeugt, aber ich richtungsgebender Weise verschlimmert. Nach langem und schmerzvollem Leidensweg mit mehreren Operationen leidet die Patientin nun unter einer invaliden Schulter. Die Patientin ist lebenslang auf Behandlungen angewiesen. Der Behandlungsfehler, der Gesundheitsschaden sowie die Kausalität zwischen Arztfehler und Schaden sind vom eingeschalteten Gutachter bestätigt.
Fachanwalt Leitner ist in die außergerichtliche Regulierung eingetreten. Der Schadenswert ist bei diesem Beschwerdebild mit Einschränkungen der Patientin in allen Lebenslagen hoch.
Rechtlich enthält die Arzthaftungsangelegenheit die Besonderheit, dass ein Urlaubsvertreter des eigentlich behandelnden Arztes den Behandlungsfehler begangen hatte.