Agiert ein Orthopäde nahezu blind und reagiert nicht adäquat auf eine Blutung, ist dies ein Behandlungsfehler (Leitsatz med|re)
Fachanwalt für Medizinrecht Thorsten Leitner hatte seinerzeit für eine Münchner Patientenanwaltskanzlei die Witwe des Stardirigenten Rudolf Kempe erfolgreich vor dem Landgericht München I vertreten. Die in Haftung genommenen Orthopäden hatten bei der vorgenommenen Karpartunneloperation nahezu ohne Sicht agiert und auf eine Blutung nicht adäquat reagiert. Die Orthopäden hatten bei der Berufsgeigerin mit einer kräftigen chirurgischen Schere präpariert und lediglich einen kurzen Schnitt von 1,2 cm zur Öffnung des Karpaltunnels gesetzt. In der Folge stellte sich eine irreversible Nervschädigung bei der Geigerin ein. Das Landgericht sah seinerzeit den Haftungsgrund als erwiesen an und setzte sich für eine vergleichsweise Lösung ein. Der Streitwert lag bei 480.000 Euro. Die Geigerin erhielt am Ende einen Betrag von 170.000 Euro ausgezahlt. Fachanwalt Leitner hatte zudem nach intensiven Verhandlung mit dem Vertreter der Gegenseite vereinbaren können, dass die beklagten Ärzte zudem die gesamten Verfahrenskosten von immerhin circa 33.000 Euro ebenfalls übernommen hatten. Das war deswegen besonders wichtig, weil die Klägerin nicht über eine Rechtsschuzzversicherung vefügte.