Verliert ein sich im Ruhestand befindlicher Berufsgeiger infolge eines Behandlungsfehlers seine Fähigkeit zum Geigenspiel, ist ein Erwerbsschaden gleichwohl nicht ausgeschlossen und muss in einer Gesamtabfindung berücksichtigt werden (Leitsatz med|re)
Cordula Kempe-Oettinger, Berufsgeigerin und Witwe des Stardirigenten Rudolf Kempe, wurde seinerzeit erfolgreich von Fachanwalt für Medizinrecht Thorsten Leitner vor dem Landgericht München I in einem Arzthaftungsverfahren vertreten. Fachanwalt Leitner hatte den Fall damals für eine Münchner Patientenanwaltskanzlei bearbeitet. Ein ärztlicher Kunstfehler fürhrte zu einer Haftung. Die Parteien haben sich zu guter Letzt auf einen Vorschlag des Gerichts in Höhe einer Gesamtabfindung von 170.000 Euro verständigt. Darin war Schmerzensgeld und auch ein künftiger Erwerbsschaden enthalten, wobei es Fachanwalt Leitner zudem wichtig war, dass die nicht rechtsschutzversicherte Berufsgeigerin keinerlei Verfahrenskosten – die sich in der Summe immerhin auf etwa 33.000 Euro beliefen – tragen musste. Diese Kosten wurden allesamt von den beklagten Ärzten übernommen.